Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist der Unternehmer für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit verantwortlich. Die von ihm beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt das System beim Erstellen der Belastungsprofile und Gefährdungsbeurteilungen.
Diese für die HSE-Leitung wichtigen Angaben können durch Geräusch- und Vibrationsmessung vervollständigt werden (für einen bestimmten Arbeitsbereich) sowie durch Inspektionsberichte und -fotos.
Die Risiken und Expositionsniveaus können effizient ermittelt und weiterverfolgt werden. Ergibt die Risikoeinsstufung einen Handlungsbedarf, leitet die Fachkraft Maßnahmen dagegen ein. Dazu gibt sie diese ins System ein und der zuständige Mitarbeiter, zum Beispiel bei der Instandhaltung, erhält umgehend eine Meldung in seinem Arbeitsvorrat.