Dossiers REACH Das REACH-SDB

Das REACH-SDB

Das Sicherheitsdatenblatt im REACH-Format

Im Anhang II der Verordnung 1907/2006 (REACH) werden die Leitlinien zur Erstellung der Sicherheitsdatenblätter (SDB) definiert. Mit dem SDB kann festgelegt werden, ob die Gefahrstoffe (Stoffe bzw. Zubereitungen)  an einem Arbeitsplatz vorkommen. Des weiteren wird jedes Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Arbeitssicherheit eingeschätzt.

Das SDB besteht aus 16 Kapiteln:

  

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

2. Mögliche Gefahren

3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

7. Handhabung und Lagerung

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

10. Stabilität und Reaktivität

11. Angaben zur Toxikologie

12. Angaben zur Ökologie

13. Hinweise zur Entsorgung

14. Angaben zum Transport

15. Vorschriften

16. Sonstige Angaben  

 

Neue Informationen

Die REACH-Verordnung führt neue Begriffe hinsichtlich der Richtlinien 67/548/EWG (Stoffe) und 1999/45/EG (Zubereitungen) ein.

Die von der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) nach Einreichung und Annahme des Dossiers gelieferte Registrierungsnummer muß mit dem E-Mail der Kontaktperson in Kapitel 1 aufgeführt werden.
 
Kapitel 2 und 3 der alten Richtlinien wurden getauscht, damit das SDB seine aktuelle Struktur erhält.
 
Zwei neue Arten für toxikologische Tests werden in Kapitel 8 angezeigt:
  • DNEL: (Derived No Effect Limit): Es handelt sich um die Expositionshöhe, unterhalb der der Stoff die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt.

  • PNEC: (Predicted No Effect Concentration): Konzentration des Stoffes, bei der noch keine Wirkung in der Umwelt zu erwarten ist.

Das Expositionszenarium pro möglicher Verwendung des Produktes muß im Anhang des SDB aufgeführt werden, wenn ein Stoffsicherheitsbericht (CSR) erstellt wurde.