Dossiers REACH

Das erfolgreiche Erstellen von Expositionsszenarien

Wird ein als gefährlich oder als PBT/vPvB eingestufter Stoff in einer Menge von zehn Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder eingeführt, müssen Expositionsszenarien entwickelt werden. Ein Expositionsszenario ist die Zusammenstellung von Bedingungen, die beschreiben, wie ein Stoff (als solcher, in einer Zubereitung oder in einem Erzeugnis) hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht oder zu beherrschen empfiehlt. 

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REACH Anhang II, Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Mit dem Amtsblatt L133 vom 31.05.2010 wurde die Verordnung 453/2010/EG zur Änderung der REACH-Verordnung (L136, 29.05.2007 - 1907/2006/EG) veröffentlicht. Anhang II (Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern) wird damit an die Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung der CLP-Verordnung (L353, 31.12.2008 - 1272/2008/EG) angepasst. 

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Reach

REACH-Update

Im Amtsblatt der EU Nr. L164 vom 26. Juni 2009 wurde die Verordnung (EG) Nr. 552/2009, die den Anhang XVII (REACH) aktualisiert, veröffentlicht.

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Die Vorregistrierung

REACH-Vorregistrierung

Die Periode zur Vorregistrierung von Stoffen, die von der REACH-Verordnung betroffen sind, beginnt am 1. Juni 2008 und endet am 1. Dezember 2008. Über die Vorregistrierung können Hersteller und Importeure von Chemikalien von der Übergangsphase für die Registrierung profitieren.

Der Artikel 28 der REACH-Verordnung definiert die benötigten Angaben:

  • Name des Stoffes, seine CAS- und EINECS-Nummer oder, sollten diese nicht vorliegen, jeder beliebige Identitätscode.
  • Name und Adresse des Registranten (auch Legal Entity genannt) sowie der Name des Ansprechpartners (bzw. seines Vertreters).
  • Die für die Registrierung vorgesehene Frist und der Mengenbereich.

 

Hersteller und Importeure, die nach dem 1. Dezember 2008 zum ersten Mal den Grenzwert von 1 Tonne überschreiten, können von der Übergangsregelung profitieren, wenn sie sich bei der Europäischen Agentur höchstens sechs Monate nach der ersten Herstellung bzw. Import von über einer Tonne registrieren lassen.

Anschließend wird im Januar 2009 eine Liste aller vorregistrierten Stoffe auf der Webseite der Agentur veröffentlicht, um die Identifikation der potentiellen Registranten zum Zwecke des Datenaustauschs zu erleichtern.

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Leitlinien

Leitlinien

Die REACH-Leitlinien liefern ergänzende Informationen zur Verordnung. Dabei geht es um alle technischen Aspekte von REACH. Diese Unterlagen wurden mit Hilfe und Unterstützung der Behörden der Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission und der Industrie erstellt. Deshalb sollten Unternehmen erst in diese Leitlinien schauen, wenn sie nicht genau wissen, wie sie ihre REACH-Verpflichtungen erfüllen müssen.

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