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CLP-Verordnung

Verordnung 1272/2008 EG: CLP

Die CLP-Verordnung definiert die neuen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Chemikalien in der Europäischen Union. Diese neue System, welches die internationalen Empfehlungen des Global Harmonised Systems (GHS) anwendet, ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und soll das aktuelle System ersetzen.

Die Richtlinien 67/548 EWG und 1999/45 werden ab dem 01. Juni 2015 vollständig durch die CLP-Verordnung abgelöst und die Verordnung 1907/2006 (REACH) wird geändert.
 
Die Verordnung ist für Stoffe ab dem 01. Dezember 2010 und für Gemische ab dem 01. Juni 2015 zwingend.

CLP ist das englische Akronym zu "Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures".

 

Ein neues Einstufungssystem

Die neue, bereits in Kraft getretene EU-Verodnung CLP ergänzt die REACH-Verordnung und basiert auf den von der UNO vereinbarten internationalen Kriterien des GHS.

Jedes Land, das das neue Einstufungssystem anwenden möchte, stützt sich auf den Text UNECE-GHS als Arbeitsgrundlage, um es in seine eigene Verordnung zu übertragen. Dank dem im GHs definierten Modulkonzept, kann jedes Land die Module wählen, die es auf seinem Gebite implementieren möchte. Somit werden in der Europäischen Union bestimmte Kategorien nicht übernommen, wobei andere für sie spezifisch sind.

 

Eine neue Terminologie

GHS führt neue Begriffe zur Gefahrencharakterisierung ein:
  • Die Gefahrenklassen: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt.

  • Die Gefahrenkategorien: die Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere der Gefahr
  • Die Gefahrenhinweise: Phrase, die einer Gefahrenklasse bzw. einer Gefahrenkategorie zugeordnet ist und die Art der Gefahr beschreibt, die von einer Chemikalie ausgeht und falls vorhanden, den Grad der Gefahr.

  • Die Signalwörter: Signalwort, welches die Schwere bzw. den Grad einer Gefahr angibt und welches auf dem Etikett steht, um dem Leser auf die Existenz einer potentiellen Gefahr hinzuweise. "Gefahr" für Kategorien mit größeren Gefahren und "Warnung" für Kategorien mit weniger großen Gefahren.

  • Die Sicherheitshinweise: Phrase (und/oder Piktogramm), welche in standardisierter Form die empfohlenen Maßnahmen zur Begrenzung oder Vermeidung schädlicher Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung beschreibt. Diese Phrasen werden in vier Gruppen eingeteilt: Prävention, Reaktion, Lagerung und Entsorgung.

 

Eine neue Einstufung

Das GHS führt neun neue Gefahrenpiktogramme, die die Symbole des aktuellen Systems ersetzen werden.

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GHS01: explodierende Bombe

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GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen

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GHS02: Flamme

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GHS07: Ausrufezeichen

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GHS03: Flamme über einem Kreis

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GHS08: Gesundheitsgefahr

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GHS04: Gasflasche

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GHS09: Umwelt

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GHS05: Ätzwirkung

 

 

Eine neue Nomenklatur

Die Gefahrenhinweise werden durch H-Phrasen veranschaulicht. Bsp.: H214 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.

Die Sicherheitshinweise werden durch P-Phrasen veranschaulicht. Bsp.: P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.

 

Die Unterschiede GHS-CLP

Folgende Kategorien wurden nicht in die CLP-Verordnung übernommen:

 Klassenbezeichnung  Klasse / Gefahrenkategorie Zugehörige Gefahrenhinweise gemäß UNECE-GHS
 Entzündbare Flüssigkeiten  2.6/4  H227
 Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ)  3.1/5  H303 H313 H333
 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut  3.2/3  H316
 schwere  Augenschädigung/Augenreizung  3.3/2B  H320
 Gewässergefährdend  4.1 A/2  H401
 Gewässergefährdend  4.1A/3  H402

Die EU hat in ihrer Verordnung die Kategorien für die Klasse 3.7 Reproduktionstoxizität erweitert. Zu diesem Zweck werden auch folgende 'erweiterte' Gefahrenhinweise übernommen:

  • H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
  • H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
  • H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
  • H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H361fd: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

 

Die Gefahrenklasse 5.1 Die Ozonschicht schädigend wurde hinzugefügt.