Die CLP-Verordnung definiert die neuen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Chemikalien in der Europäischen Union. Diese neue System, welches die internationalen Empfehlungen des Global Harmonised Systems (GHS) anwendet, ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und soll das aktuelle System ersetzen.
CLP ist das englische Akronym zu "Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures".
Die neue, bereits in Kraft getretene EU-Verodnung CLP ergänzt die REACH-Verordnung und basiert auf den von der UNO vereinbarten internationalen Kriterien des GHS.
Jedes Land, das das neue Einstufungssystem anwenden möchte, stützt sich auf den Text UNECE-GHS als Arbeitsgrundlage, um es in seine eigene Verordnung zu übertragen. Dank dem im GHs definierten Modulkonzept, kann jedes Land die Module wählen, die es auf seinem Gebite implementieren möchte. Somit werden in der Europäischen Union bestimmte Kategorien nicht übernommen, wobei andere für sie spezifisch sind.
Die Gefahrenklassen: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt.
Die Gefahrenhinweise: Phrase, die einer Gefahrenklasse bzw. einer Gefahrenkategorie zugeordnet ist und die Art der Gefahr beschreibt, die von einer Chemikalie ausgeht und falls vorhanden, den Grad der Gefahr.
Die Signalwörter: Signalwort, welches die Schwere bzw. den Grad einer Gefahr angibt und welches auf dem Etikett steht, um dem Leser auf die Existenz einer potentiellen Gefahr hinzuweise. "Gefahr" für Kategorien mit größeren Gefahren und "Warnung" für Kategorien mit weniger großen Gefahren.
Das GHS führt neun neue Gefahrenpiktogramme, die die Symbole des aktuellen Systems ersetzen werden.
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GHS01: explodierende Bombe |
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GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen |
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GHS02: Flamme |
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GHS07: Ausrufezeichen |
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GHS03: Flamme über einem Kreis |
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GHS08: Gesundheitsgefahr |
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GHS04: Gasflasche |
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GHS09: Umwelt |
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GHS05: Ätzwirkung |
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Die Gefahrenhinweise werden durch H-Phrasen veranschaulicht. Bsp.: H214 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
Die Sicherheitshinweise werden durch P-Phrasen veranschaulicht. Bsp.: P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
Folgende Kategorien wurden nicht in die CLP-Verordnung übernommen:
| Klassenbezeichnung | Klasse / Gefahrenkategorie | Zugehörige Gefahrenhinweise gemäß UNECE-GHS |
| Entzündbare Flüssigkeiten | 2.6/4 | H227 |
| Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ) | 3.1/5 | H303 H313 H333 |
| Ätz-/Reizwirkung auf die Haut | 3.2/3 | H316 |
| schwere Augenschädigung/Augenreizung | 3.3/2B | H320 |
| Gewässergefährdend | 4.1 A/2 | H401 |
| Gewässergefährdend | 4.1A/3 | H402 |
Die EU hat in ihrer Verordnung die Kategorien für die Klasse 3.7 Reproduktionstoxizität erweitert. Zu diesem Zweck werden auch folgende 'erweiterte' Gefahrenhinweise übernommen:
Die Gefahrenklasse 5.1 Die Ozonschicht schädigend wurde hinzugefügt.