Dossiers GHS CLP-Verordnung

GHS ChemGes

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Bereiten Sie sich mit ChemGes auf die Änderungen der Einstufung und Kennzeichnung nach CLP / GHS vor

Das weltweit harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS), welches von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, muß in der Europäischen Union umgesetzt werden. 

Zu diesem Zweck wurde von dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Verordnung verabschiedet, die sogenannte "CLP-Verordnung". Die Frist für die Einstufung von Stoffen nach den neuen CLP-Regeln ist der 01. Dezember 2010 und für die Einstufung von Gemischen der 01. Juni 2015. Folgende Richtlinien werden erst ab dem 01. Juni 2015 vollständig von der CLP-Verordnung abgelöst:

  • Richtlinie 67/548/WG für Stoffe
  • Richtlinie 1999/45/EG für Gemische

Die Einstufung aller Stoffe und Gemische (dieser Begriff ersetzt den der Zubereitungen) muß nun überarbeitet und ihre Kennzeichnung radikal geändert werden. Die GHS-Einstufung wirkt sich ebenfalls auf alle Verordnungen aus, die die Einstufung von Gefahrstoffen verwenden bzw. erwähnen.

Nachdem die angebotene Schulung noch einmal Ziele und Tragweite des GHS auf internationaler Ebene in Erinnerung gerufen hat, detailliert sie sämtliche Bestimmungen der zukünftigen CLP-Verordnung:

  • GHS-Einstufung und -Kennzeichnung, wobei die Änderungen durch GHS hervorgehoben werden
  1. Allgemeine Prinzipien 
  2. Physikalische Gefahren 
  3. Gefahren für die Umwelt
  4. Gefahren für die Gesundheit  
  5. Synthese, Beispiele 
  • vom GHS nicht abgedeckte EU-spezifische Bestimmungen. 


Die Schulung detailliert alle in der letzten ChemGes-Version vorkommenden Funktionalitäten, um diese Änderungen in die von ChemGes erstellten Dokumente (SDB und Etiketten) zu integrieren. Die Konfigurierung Ihrer ChemGes-Umgebung wird auch neu parametriert, um an diese neuen Anforderungen angepasst zu werden.

Sie können hier das Schulungsprogramm herunterladen: ChemGes- und GHS-Schulung