Gefahrenkommunikation
Die Gefahrenkommunikation nach der GHS-Verordnung
Ziel ist es, ein Gefahrenkommunikationssystem einzurichten, welches auf den Sicherheitsdatenblättern (SDB) basiert und eine neue Kennzeichnung, welche auf den Einstufungskriterien aufbaut, die im GHS definiert sind.
Das Sicherheitsdatenblatt
Für jeden Gefahrstoff bzw. für jedes Gemisch, welches den von GHS harmonisierten Kriterien hinsichtlich der physikalischen Gefahren, der Gefahren für die menschliche Gesundheit oder der Gefahren für die Umwelt entspricht, wird ein SDB erstellt werden müssen.
Ein SDB ist folgendermaßen aufgebaut:
1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3. Mögliche Gefahren
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
7. Handhabung und Lagerung
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
10. Stabilität und Reaktivität
11. Angaben zur Toxikologie
12. Angaben zur Ökologie
13. Hinweise zur Entsorgung
14. Angaben zum Transport
15. Vorschriften
16. Sonstige Angaben
Sie basiert auf dem Modell des von der REACH-Vorschrift geeforderten Datenblattes und übernimmt deren Anforderungen. Allerdings bringt das GHS zwei Neuheiten mit ein:
- in Hauptüberschrift 2: Die Gefahrensymbole des GHS werden die Symbole des aktuellen Systems ersetzen.
- in Hauptüberschrift 16: Die Überschrift "Abkürzungen und Akronyme" übernimmt die Beschreibung aller Kennzeichen, die im SDB vorkommen.
Die Kennzeichnung
Die GHS-Piktogramme besitzen eine Rautenform. Die Symbole sind schwarz auf weißem Grund und rot eingerahmt. Ein Etikett muß im neuen System folgende Angaben enthalten:
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Die Produktbezeichnung
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Die Lieferantenbezeichnung
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Die Gefahrensymbole
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Ein Signalwort: "Achtung" bzw. "Gefahr", um die Schwere der Gefahr anzugeben. Im Falle von Mehrfachgefahren wird "Achtung" nicht angezeigt, wenn bereits "Gefahr" genommen wurde.
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Die Gefahrenhinweise
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Die Sicherheitshinweise und die Gefährdungssymbole
Beispiele zur Kennzeichnung finden Sie im Anhang 7 des GHS:
http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_rev02/French/11f_annexe7.pdf