Dossiers GHS Communic. des dangers

Gefahrenkommunikation

Die Gefahrenkommunikation nach der GHS-Verordnung

 
Ziel ist es, ein Gefahrenkommunikationssystem einzurichten, welches auf den Sicherheitsdatenblättern (SDB) basiert und eine neue Kennzeichnung, welche auf den Einstufungskriterien aufbaut, die im GHS definiert sind.

Das Sicherheitsdatenblatt

 Für jeden Gefahrstoff bzw. für jedes Gemisch, welches den von GHS harmonisierten Kriterien hinsichtlich der physikalischen Gefahren, der Gefahren für die menschliche Gesundheit oder der Gefahren für die Umwelt entspricht, wird ein SDB erstellt werden müssen.

Ein SDB ist folgendermaßen aufgebaut:

        1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
        2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
        3. Mögliche Gefahren
        4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
        5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
        6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
        7. Handhabung und Lagerung
        8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
        9. Physikalische und chemische Eigenschaften
        10. Stabilität und Reaktivität
        11. Angaben zur Toxikologie
        12. Angaben zur Ökologie
        13. Hinweise zur Entsorgung
        14. Angaben zum Transport
        15. Vorschriften
        16. Sonstige Angaben  
 

Sie basiert auf dem Modell des von der REACH-Vorschrift geeforderten Datenblattes und übernimmt deren Anforderungen. Allerdings bringt das GHS zwei Neuheiten mit ein:

  • in Hauptüberschrift 2: Die Gefahrensymbole des GHS werden die Symbole des aktuellen Systems ersetzen.
  • in Hauptüberschrift 16: Die Überschrift "Abkürzungen und Akronyme" übernimmt die Beschreibung aller Kennzeichen, die im SDB vorkommen.

Die Kennzeichnung 

Die GHS-Piktogramme besitzen eine Rautenform. Die Symbole sind schwarz auf weißem Grund und rot eingerahmt. Ein Etikett muß im neuen System folgende Angaben enthalten:
 
  • Die Produktbezeichnung

  • Die Lieferantenbezeichnung

  • Die Gefahrensymbole

  • Ein Signalwort: "Achtung" bzw. "Gefahr", um die Schwere der Gefahr anzugeben. Im Falle von Mehrfachgefahren wird "Achtung" nicht angezeigt, wenn bereits "Gefahr" genommen wurde.

  • Die Gefahrenhinweise

  • Die Sicherheitshinweise und die Gefährdungssymbole

 

Beispiele zur Kennzeichnung finden Sie im Anhang 7 des GHS:

http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_rev02/French/11f_annexe7.pdf