Dossiers GHS

Die Anwendung des GHS in Europa: die CLP-Verordnung

Das GHS stellt neue Regeln auf:

  • für die Einstufung von Stoffen und Zubereitungen
  • zur Kennzeichnung entsprechend der Gefahrenklasse und der Kategorie des betroffenen Produkts
  • für den Inhalt der Sicherheitsdatenblätter

Bei dem GHS handelt es sich um ein weltweites System, welches modular umgesetzt werden kann.

Die Anwendung des GHS in Europa: die CLP-Verordnung

Die CLP-Verordnung ist eine Variante innerhalb der Europäischen Union für den Einstufungs- und Kennzeichnungsteil der GHS-Verordnung. 

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Das GHS in Europa

Der Verordnungsvorschlag:

Am 27. Juni 2007 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag verabschiedet, um GHS in der Europäischen Union umzusetzen. Nach der Ratifizierung wird das neue System am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Folgende Stichtage wurden gesetzt:

  • Der 01. Dezember 2010 für die Gefahrstoffe.
  • Der 01. Juni 2015 für die Zubereitungen.

Die Übergangszeit:

Bis zum 01. Dezember 2010 werden die Gefahrstoffe gemäß der Richtlinie 67/548/EWG eingestuft, verpackt und gekennzeichnet.

Bis zum 01. Juni 2015 werden die Gemische gemäß der Richtlinie 1999/45/EG eingestuft, verpackt und gekennzeichnet.

Ab dem 01. Dezember 2010 und bis zum 01. Juni 2015 werden die Gefahrstoffe gemäß der Richtlinie 67/548/EWG als auch nach GHS eingestuft und entsprechend dem GHS verpackt und gekennzeichnet.

Ab dem 01. Juni 2015 werden die Gemische nach GHS eingestuft, verpackt und gekennzeichnet.

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Gefahrenkommunikation

Die Gefahrenkommunikation nach der GHS-Verordnung

 
Ziel ist es, ein Gefahrenkommunikationssystem einzurichten, welches auf den Sicherheitsdatenblättern (SDB) basiert und eine neue Kennzeichnung, welche auf den Einstufungskriterien aufbaut, die im GHS definiert sind.

Das Sicherheitsdatenblatt

 Für jeden Gefahrstoff bzw. für jedes Gemisch, welches den von GHS harmonisierten Kriterien hinsichtlich der physikalischen Gefahren, der Gefahren für die menschliche Gesundheit oder der Gefahren für die Umwelt entspricht, wird ein SDB erstellt werden müssen.

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CLP-Verordnung

Verordnung 1272/2008 EG: CLP

Die CLP-Verordnung definiert die neuen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Chemikalien in der Europäischen Union. Diese neue System, welches die internationalen Empfehlungen des Global Harmonised Systems (GHS) anwendet, ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und soll das aktuelle System ersetzen.

Die Richtlinien 67/548 EWG und 1999/45 werden ab dem 01. Juni 2015 vollständig durch die CLP-Verordnung abgelöst und die Verordnung 1907/2006 (REACH) wird geändert.
 
Die Verordnung ist für Stoffe ab dem 01. Dezember 2010 und für Gemische ab dem 01. Juni 2015 zwingend.

CLP ist das englische Akronym zu "Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures".

 

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GHS ChemGes

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Bereiten Sie sich mit ChemGes auf die Änderungen der Einstufung und Kennzeichnung nach CLP / GHS vor

Das weltweit harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS), welches von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, muß in der Europäischen Union umgesetzt werden. 

Zu diesem Zweck wurde von dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Verordnung verabschiedet, die sogenannte "CLP-Verordnung". Die Frist für die Einstufung von Stoffen nach den neuen CLP-Regeln ist der 01. Dezember 2010 und für die Einstufung von Gemischen der 01. Juni 2015. Folgende Richtlinien werden erst ab dem 01. Juni 2015 vollständig von der CLP-Verordnung abgelöst:

  • Richtlinie 67/548/WG für Stoffe
  • Richtlinie 1999/45/EG für Gemische

Die Einstufung aller Stoffe und Gemische (dieser Begriff ersetzt den der Zubereitungen) muß nun überarbeitet und ihre Kennzeichnung radikal geändert werden. Die GHS-Einstufung wirkt sich ebenfalls auf alle Verordnungen aus, die die Einstufung von Gefahrstoffen verwenden bzw. erwähnen.

Nachdem die angebotene Schulung noch einmal Ziele und Tragweite des GHS auf internationaler Ebene in Erinnerung gerufen hat, detailliert sie sämtliche Bestimmungen der zukünftigen CLP-Verordnung:

  • GHS-Einstufung und -Kennzeichnung, wobei die Änderungen durch GHS hervorgehoben werden
  1. Allgemeine Prinzipien 
  2. Physikalische Gefahren 
  3. Gefahren für die Umwelt
  4. Gefahren für die Gesundheit  
  5. Synthese, Beispiele 
  • vom GHS nicht abgedeckte EU-spezifische Bestimmungen. 

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